Arbeitsschutz
bei Zeitarbeit
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(Foto: BC
GmbH) |
Zeitarbeit (oder auch Leiharbeit) ist eine flexible Arbeitsform,
deren Bedeutung stetig zunimmt. So hat sich die Zahl der Zeitarbeitnehmer
trotz allgemeiner wirtschaftlicher Stagnation zwischen 1991
und 2001 verdreifacht (vgl. Bundesarbeitsblatt 2/2003).
Kennzeichen für Zeitarbeit ist eine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen
einem Unternehmen, das als Zeitarbeitsfirma fungiert, und einem Nutzerunternehmen,
wobei die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer einstellt und ihn wiederum
überlässt - daher auch der Begriff "Arbeitnehmerüberlassung".
Im Gegensatz zu typischen Beschäftigungsformen weist Zeitarbeit besondere
Anforderungs- und Belastungsstrukturen auf. Diese sind u.a. gekennzeichnet
durch einen häufigen Wechsel von Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsweg
sowie dem sozialen Umfeld. Untersuchungen haben gezeigt, dass Leiharbeitnehmer
im Vergleich zur Stammbelegschaft eines Betriebes ein wesentlich höheres
Unfallrisiko haben.
Hauptverantwortlich für die Arbeitssicherheit bleibt stets der Arbeitgeber
der Beschäftigten, dies bedeutet bei dem Einsatz von Arbeitnehmern in
Eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
von Leiharbeitnehmern ist die Europäische "Richtlinie 91/383/EWG des Rates
vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis
oder Leiharbeitsverhältnis". Die nationale Rechtsgrundlage für Leiharbeit
ist das "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
AüG (ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz).
Umfassende Informationen zum Thema Arbeitsschutz in der Zeitarbeitsbranche
bietet das Portal www.vbg-zeitarbeit.de der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
(VBG). Auch die Sozialpartner und weitere Berufsgenossenschaften stellen
in Fachartikeln oder Zusammenstellungen zum Thema Wissenswertes zur Verfügung.
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www.vbg-zeitarbeit.de
(Portal
der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zum Thema Zeitarbeit)
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Branchenspezial
Leiharbeit
(IG
Metall informiert über rechtliche Grundlagen und
Handlungsmöglichkeiten)
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Bundesverband
Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
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Zusammenarbeit
mit anderen - Abgrenzung
der Verantwortung bei einem Werkvertrag
(Fachartikel
der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung)
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Ein
Kommen und Gehen - Arbeitsschutz
für Leiharbeitnehmer erfordert spezielle Maßnahmen
(Fachartikel
der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten)
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Richtlinie
91/383/EWG
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ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz |
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