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Arbeitsschutz bei Zeitarbeit

(Foto: BC GmbH)

Zeitarbeit (oder auch Leiharbeit) ist eine flexible Arbeitsform, deren Bedeutung stetig zunimmt. So hat sich die Zahl der Zeitarbeitnehmer trotz allgemeiner wirtschaftlicher Stagnation zwischen 1991 und 2001 verdreifacht (vgl. Bundesarbeitsblatt 2/2003).

Kennzeichen für Zeitarbeit ist eine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen einem Unternehmen, das als Zeitarbeitsfirma fungiert, und einem Nutzerunternehmen, wobei die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer einstellt und ihn wiederum  überlässt - daher auch der Begriff "Arbeitnehmerüberlassung".

Im Gegensatz zu typischen Beschäftigungsformen weist Zeitarbeit besondere Anforderungs- und Belastungsstrukturen auf. Diese sind u.a. gekennzeichnet durch einen häufigen Wechsel von Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsweg sowie dem sozialen Umfeld. Untersuchungen haben gezeigt, dass Leiharbeitnehmer im Vergleich zur Stammbelegschaft eines Betriebes ein wesentlich höheres Unfallrisiko haben.

Hauptverantwortlich für die Arbeitssicherheit bleibt stets der Arbeitgeber der Beschäftigten, dies bedeutet bei dem Einsatz von Arbeitnehmern in

Eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Leiharbeitnehmern ist die Europäische "Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis". Die nationale Rechtsgrundlage für Leiharbeit ist das "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung AüG (ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz).

Umfassende Informationen zum Thema Arbeitsschutz in der Zeitarbeitsbranche bietet das Portal www.vbg-zeitarbeit.de der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Auch die Sozialpartner und weitere Berufsgenossenschaften stellen in Fachartikeln oder Zusammenstellungen zum Thema Wissenswertes zur Verfügung.

www.vbg-zeitarbeit.de
(Portal der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zum Thema Zeitarbeit)
 
Branchenspezial Leiharbeit
(IG Metall informiert über rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten)
 
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
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Zusammenarbeit mit anderen - Abgrenzung der Verantwortung bei einem Werkvertrag
(Fachartikel der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung)
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Ein Kommen und Gehen - Arbeitsschutz für Leiharbeitnehmer erfordert spezielle Maßnahmen
(Fachartikel der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten)
 
Richtlinie 91/383/EWG
 
ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz  
 

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